Jetzt ist es also in Kraft getreten, das allgemeine Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Es gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und ersetzt das vorherige generelle Durchfahrtsverbot, alles zum Schutz der Anlieger an den Bundesstraßen 252 und B3.
Nur an der Ausschilderung, da müssen wir noch arbeiten!
Auf der A44 Kassel-Dortmund, steht vor der Abfahrt Diemelstadt, das neue Schild, auf diesem ist es Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verboten, die B252 zu nutzen, ganz gleich welche Uhrzeit!
Kurz danach steht noch das alte Schild, welches mir lediglich die Durchfahrt auf der B252 verbietet…
Ja was gilt denn nun? Klärung bringt vielleicht, das Schild auf der Gegenfahrbahn, so dachte ich noch, aber wenn ich schon denke…
Das Schild auf besagter Gegenfahrbahn besagt auch, dass jedwedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen dort nichts zu suchen hat… OK! Deutschland, mein Lieb-Schilderwald kann ich da nur sagen.
Jetzt steht man als Fahrer wieder einmal im Regen, und so erfolgte dann ein Anruf auf der Polizei in Korbach um Klarheit zu bekommen, denn es geht ja hier schließlich um die Fahrten für den Taubenverein, die in Viermünden und Marburg (u.a.) ihre Tauben starten lassen wollen.
Das Befahren der Bundesstraßen 252 und 3 ist grundsätzlich, egal was die Ausschilderung besagt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, erste Kontrollen haben ja schon stattgefunden.
Und da wir ja in Deutschland sind , wenn da steht Bundesstraße, dann meint man auch Bundesstraße, Land- und Kreisstraßen sind explizit nicht gemeint.